Warum Erbbaurecht?
Die Sicherung des Siedlungskonzepts liegt uns am Herzen und so haben wir uns dafür entschieden, für die Grundstücke ausschließlich Erbbaurecht zu vergeben.
Über den Erbbaurechtsvertrag binden sich alle Erbbaunehmer an die Vereinbarungen zum Bauen und Wohnen im PrymPark.
Die voraussichtliche Höhe der Kosten für Erschließung, Erbpacht u.a. können Sie unserem Siedlungs-Exposé entnehmen (S. 13).
So können alle, die im PrymPark bauen und wohnen, sicher sein, dass die Errichtung, Erhaltung und Pflege der Gemeinschaftsräume und -gärten von allen mitgetragen wird.
Das Erbbaurecht für die Grundstücke ist auf „ewig“ angelegt. Die Kirchengemeinde hat kein Recht, die Erbbaurechtsverträge zu kündigen.